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22.03.2021

Info: Landesregierung beschließt Verwendung der Antisemitismus-Definition der IHRA (PM vom 16.3.2021)

Im Folgenden ist der Wortlaut der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 16.3.2021 zu lesen.Sie finden das Dokument (PDF) im Anhang.


Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Landesregierung beschließt Verwendung der Antisemitismus-Definition der IHRA

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Nutzung der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) für die Arbeit der Landesregierung beschlossen. Damit wird ein prioritäres Ziel des Landesprogramms für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus umgesetzt.

Die Definition soll als Werkzeug zur Antisemitismusanalyse dienen und die internationale Vergleichbarkeit antisemitischer Vorfälle ermöglichen. Sowohl die EU-Kommission wie die Bundesregierung empfehlen die Verwendung der Definition und einige Bundesländer legen diese bereits ihrer Arbeit in den Landesregierungen zu Grunde.

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt empfiehlt die weitere Verbreitung dieser Definition dem Landtag, den Kommunen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Vereinen, um eine präzisere Auseinandersetzung mit Antisemitismus zu ermöglichen.

Die Definition lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Zugehörige Dokumente:
Pressemitteilung_Staatskanzlei_160321

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